Das klappt wunderbar. Ich könnte pausenlos meine Einreichefrist für die Steuererklärung verlängern – so viel Spass macht das dank QR-Code. Schön finde ich auch, dass der Kanton ans Fernsehpublikum denkt und sie möglichst nicht mit der Steuererklärung unterbrechen will.
eFristverlängerung neu auch als App für Smartphones
Den Steuerkunden steht neu die App «eServices VRSG» zur Verfügung. Das Kantonale Steueramt nutzt die App als Erweiterung zum bewährten eService VRSG | eFristverlängerung: Neu können die Steuerpflichtigen die Frist zur Einreichung der Steuererklärung direkt per Smartphone verlängern.
Einfach, sicher, schnell
Die Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung ist neu mit einem so genannten Quick Response-Code, kurz QR-Code, versehen. Dieser führt, wenn er mit einem gängigen QR-Code-Scanner gelesen wird, direkt zur Erklärung des neuen eServices und zu den Links für den Download der eFrist-App im App Store oder Android Market. Die App ist kostenlos unter «eServices VRSG» in den jeweiligen Stores zu finden.
Standortunabhängiger Service
Wer die App auf dem Smartphone hat, wird über diesen QR-Code direkt zur eFristverlängerung geführt, gibt dort die gewünschte neue Frist zur Einreichung der Steuererklärung ein und erhält umgehend eine Bestätigung. Ob unterwegs zur Arbeit in Bus und Bahn oder vor dem Fernseher: mit dem neuen standortunabhängigen Service wird es noch einfacher, die Frist zur Einreichung der Steuererklärung zu verlängern, ohne den PC aufzustarten, von allen gängigen Smartphones aus.
Neuheit mit Ausbau-Potenzial
Die vom Kantonalen Steueramt und der VRSG lancierte Neuheit hat Potenzial. Diese neue Möglichkeit kann auch für weitere eServices eingesetzt werden. Die Absicht ist, weitere Korrespondenzen mit dem QR-Code zu versehen, wie beispielsweise zur Bestellung eines Steuerausweises oder zur Vereinbarung einer Ratenzahlung.
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